S
Sandmann2000
Hallo Hausbau-Community
Ich würde mich freuen eure Meinungen und Expertise zum Thema Bauträger-Gewährleistung bei Dritt-Vergabe des Verlegens eines Fußbodens zu hören.
Die von mir gekaufte Neubau-Immobilie wird komplett vom Bauträger (bzw sein Subunternehmer) gebaut. Die Immobilie würde mit einem Standard-Fußboden ausgestattet werden, welchen ich allerdings gerne ändern würde. Leider bietet der Subunternehmer keine Alternativen zum Standard-Fußboden, weshalb ich mich an Dritt-Anbieter wenden müsste und die Immobilie ohne Fußboden abnehmen müsste.
Zur Problematik:
- Die Abnahme mit Prüfung von Mängeln findet dadurch statt ohne einen Fußboden drin zu haben und Gewährleistung des Bauträgers bezieht sich auch ausschließlich auf seine durchgeführten Arbeiten (exkl. Fußboden).
- Fußboden kommt dann nachträglich durch Dritt-Anbieter, was hoffentlich nicht zu Problemen führt, da Fußböden ohnehin immer kurz vor Schluss verlegt werden (Normalerweisen kommen danach nur noch die Türen rein)
- Allerdings befürchte ich im Falle von Gewährleistungsfällen, dass der Bauträger und Fußbodenverleger sich gegenseitig die Schuld geben (z.B. bei Beschädigung von Fußbodenheizung?) und ich letztlich auf den Schäden sitzen bleibe.
Ich wäre euch sehr dankbar für eure Meinungen und ob ihr meine Befürchtungen für angebracht oder übertrieben haltet.
Vielen Dank im Voraus!
Ich würde mich freuen eure Meinungen und Expertise zum Thema Bauträger-Gewährleistung bei Dritt-Vergabe des Verlegens eines Fußbodens zu hören.
Die von mir gekaufte Neubau-Immobilie wird komplett vom Bauträger (bzw sein Subunternehmer) gebaut. Die Immobilie würde mit einem Standard-Fußboden ausgestattet werden, welchen ich allerdings gerne ändern würde. Leider bietet der Subunternehmer keine Alternativen zum Standard-Fußboden, weshalb ich mich an Dritt-Anbieter wenden müsste und die Immobilie ohne Fußboden abnehmen müsste.
Zur Problematik:
- Die Abnahme mit Prüfung von Mängeln findet dadurch statt ohne einen Fußboden drin zu haben und Gewährleistung des Bauträgers bezieht sich auch ausschließlich auf seine durchgeführten Arbeiten (exkl. Fußboden).
- Fußboden kommt dann nachträglich durch Dritt-Anbieter, was hoffentlich nicht zu Problemen führt, da Fußböden ohnehin immer kurz vor Schluss verlegt werden (Normalerweisen kommen danach nur noch die Türen rein)
- Allerdings befürchte ich im Falle von Gewährleistungsfällen, dass der Bauträger und Fußbodenverleger sich gegenseitig die Schuld geben (z.B. bei Beschädigung von Fußbodenheizung?) und ich letztlich auf den Schäden sitzen bleibe.
Ich wäre euch sehr dankbar für eure Meinungen und ob ihr meine Befürchtungen für angebracht oder übertrieben haltet.
Vielen Dank im Voraus!